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AGB’S

§ 1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Erhalt der vereinbarten Vergütung, die Verpflichtung der Wohnungsauflösung, mit der gewohnt angemessenen Prägnanz, im Interesse des Auftraggebers durchzuführen. Thema ist die vertraglich geregelte Ausführung der aktuellen Dienstleistung. Im Fall von unvorhersehbar hinzukommende Mehrkosten nach Vertragsabschluss sind diese darüber hinaus zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages den Umfang der Leistungen erweitert.

§ 2 Besitzwechsel

Vorausgesetzt das vor und bei der Arbeitsaufnahme keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gehen ab Arbeitsaufnahme sämtliche Gegenstände aus dem zu räumenden Objekt, in den Besitz des Auftragnehmers über. Die nachfolgende Verwertung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers.

§ 3 Haftung von Wertgegenständen

Eine Haftung für eventuelle Wertgegenstände, wie z. B. Gold, Schmuck, Geld, usw. in den zu räumenden Objekten kann nicht übernommen werden. Der Kunde ist vor Auflösung des Objekts selbst für die sorgfältige Überprüfung der zu entsorgenden Güter verantwortlich. Der Auftraggeber distanziert sich ausdrücklich von der Verantwortung bei eventuellen Verlusten.

§ 4 Mängel-Haftungsausschluss

Insofern im Abnahmeprotokoll nichts anderes festgelegt wurde, ist, nach Übergabe des Objekts, von jeglicher Mängelfreiheit gemäß vertraglicher Vereinbarungen auszugehen. Der Arbeitnehmer kann sich darauf nicht beziehen, wenn er Mängel vorsätzlich vorenthalten oder für Mängelfreiheit garantiert hat. Hierfür beträgt der Zeitraum um Mängel anzuzeigen zwei Wochen.

§ 5 Fälligkeit des Entgeltes

Bei Aufnahme der Arbeit ist eine Hälfte des Entgeltes in bar zu entrichten. Der Restbetrag wird am Tag der Schlüsselübergabe fällig und ist sofort bei Abnahme in bar zu begleichen.

§ 6 Anschlüsse

Der Auftragnehmer übernimmt das Abschließen der E-Herde, Spülbecken und Boiler.

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Kontakt

Robert Wittig
Dillinger Str. 28
89420 Höchstädt

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